Über Verfassungsmäßigkeit entscheiden Gerichte, nicht eine Senatorin
Über Verfassungsmäßigkeit entscheiden Gerichte, nicht eine Senatorin Zum Alleingang von Senatorin Badenberg erklärte ich als Parlamentarischer Geschäftsfüher: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine einzelnen Senatorin. Die Justizsenatorin muss zunächst einmal erklären, warum sie plötzlich ein Auswahlverfahren für verfassungswidrig hält, was in den letzten Jahren ohne …