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Pressekommentar zu fehlenden AGG-Beschwerdestellen im Öffentlichen Dienst

Die am 30. Juli 2020 von Sebastian Walter, MdA, eingereichte Schriftliche Anfrage zum Thema „AGG-Beschwerdestrukturen in den Berliner Senats-und Bezirksverwaltungen sowie den landeseigenen Unternehmen“ basiert auf dem seit 2006 bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses sieht laut § 13 Beschwerdestellen vor, an die sich von Diskriminierung betroffene Dienstkräfte wenden können.

Die Antwort des Senats ist eindeutig: Auch 14 Jahre nach der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben noch immer nicht alle Verwaltungen, nachgeordneten Behörden, Dienststellen und landeseigenen Betriebe eigenständige Beschwerdestellen im Sinne des AGG eingerichtet. Dies gilt beispielsweise für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sowie die BIM, die Berliner Großmarkt GmbH, BEHALA, die Berliner Wasserbetriebe, die Berliner Stadtwerke, bluepartner, p2m berlin und das Museum für Naturkunde.

Das Neue Deutschland berichtete am 01.09.2020 über die Anfrage. Sebastian Walter, MdA, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Antidiskriminierungspolitik kommentiert:

»Funktionierende Beschwerdestellen und Antidiskriminierungsstrategien müssen – wo noch nicht vorhanden – aufgebaut und etabliert werden.

Das Land Berlin ist mit seinen mehr als 100 000 Dienstkräften einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Dass in den vergangenen dreieinhalb Jahren lediglich eine Handvoll interne Diskriminierungsbeschwerden von Dienstkräften gemeldet und von der Verwaltung dokumentiert wurden, ist ein Alarmzeichen.

Hier muss definitiv nachgebessert werden«, sagt Sebastian Walter.


Weitere Informationen

Den vollständigen Artikel  „Beschwerdestelle? Fehlanzeige! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nicht vollständig umgesetzt, zeigt eine Anfrage der Grünen“ aus Neues Deutschland finden Sie hier.

Die Schriftliche Anfrage „AGG-Beschwerdestrukturen in den Berliner Senats-und Bezirksverwaltungensowie den landeseigenen Unternehmen“ von Sebastian Walter, MdA und die Antworten des Senats finden Sie hier.