Pressemitteilung

Historisches Urteil: Berliner Polizei auf Basis des Landesantidiskriminierungsgesetzes wegen Rassismus verurteilt!

Nach einem rassistischen Vorfall im Rahmen einer Polizeikontrolle hat das Amtsgericht Mitte die Berliner Polizei auf der Grundlage des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verurteilt. Dieses erste Urteil hat eine hohe Symbolkraft für alle Betroffenen.

Dazu kommentieren Sebastian Walter, Sprecher für Diversitätspolitik, und Tuba Bozkurt, Sprecherin für Antidiskriminierung:

„Das LADG wirkt!

Das aktuelle Gerichtsurteil zeigt: Mit dem LADG können sich Berliner*innen erfolgreich gegen Diskriminierung und Rassismus in staatlichen Behörden und Institutionen wehren!

Damit markiert das Urteil einen Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus durch die Polizei und bietet eine gute Grundlage um zukünftig auch gegen Racial Profiling vorzugehen.

Gleichzeitig zeigt dieses erste Urteil auch, dass das vielbeschworene Schreckensszenario von Klagewellen nicht der Realität entspricht. Wir wünschen uns, dass die Erfahrungen mit dem LADG aus Berlin und dieses Urteil anderen Bundesländern den nötigen Anstoß für weitere Landesantidiskriminierungsgesetze und damit eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geben. Um den Diskriminierungsschutz bundesweit weiter zu stärken, muss die angekündigte Novellierung des AGGs ebenfalls dringend umgesetzt werden.

Dem Urteil war ein jahrelanger Gerichtsprozess vorangegangen. Die betroffene Person, die den Fall vor Gericht gebracht hat, hat durch ihren Mut und ihre Entschlossenheit dazu beigetragen den Diskriminierungsschutz in Berlin zu stärken. Ihr, sowie dem unterstützenden Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin Brandenburg, gilt unser Dank und unsere Anerkennung!“