Das Landesantidiskriminierungsgesetz: Berlin geht voran!

Diskriminierungsschutz in allen Lebensbereichen

Diskriminierung ist leider ein alltägliches Phänomen, das – wenn zwar nicht alle – auf die eine oder die andere Weise doch die allermeisten Menschen betrifft. Und nicht selten sind es staatliche Behörden und Akteur*innen, von denen Diskriminierung ausgeht. Dies haben wir Grüne über lange Zeit kritisiert und einen besseren Diskriminierungsschutz für Betroffene gefordert. Nun liegt endlich das Landesantidiskriminierungsgesetz – kurz LADG – dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung vor.

Für mich ist es eines der wichtigsten politischen Projekte in dieser Wahlperiode, denn das Gesetz ist ein grundlegender Baustein, um den rechtlichen Diskriminierungsschutz der Berliner*innen weiter auszubauen und die Verwaltung zu sensibilisieren und darin zu bestärken, der gesamten Stadtgesellschaft diskriminierungsfrei als Dienstleisterin zur Verfügung zu stehen.

Mit dem LADG ist Berlin Vorreiterin im Bereich des rechtlichen Diskriminierungsschutzes

Der von Senator Dr. Dirk Behrendt und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vorgelegte Entwurf des LADG weist einige Neuerungen auf: So berührt der Geltungsbereich des LADG den Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns. Damit schließen wir eine Regelungslücke, die der Bund bei der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gelassen hat. Wir erkennen damit nämlich an, dass der Staat selbst diskriminieren kann.

Des Weiteren ist der Merkmalskatalog, wonach Diskriminierung zukünftig verboten sein wird, im Vergleich zum AGG deutlich erweitert worden. Demnach wird Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status verboten. Diese Auflistung, die auch länger hätte werden können, verdeutlicht noch einmal, dass von Diskriminierung an der einen oder anderen Stelle, alle Berliner*innen betroffen sein können.

Entlastung der Betroffenen

Eine weitere bedeutende Neuerung stellen die Prozessstandschaft und das Verbandsklagerecht dar. Damit werden Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf zwei Ebenen entlastet: Erstens indem ihnen nun leichter rechtlicher Beistand im Falle von Diskriminierung ermöglicht wird, was im Besonderen in traumatisierenden Fällen von großer Entscheidung ist. Und zweitens indem qualifizierte Verbände nun die Möglichkeit erhalten, gegen diskriminierende Vorschriften, Praktiken und Regelungen proaktiv tätig zu werden.

Chance für die Verwaltung

Außerdem regelt das LADG, dass die Beanstandung zunächst gegen die potentiell diskriminierende Stelle angezeigt werden muss, um dieser die Möglichkeit einzuräumen, zu reagieren und zukünftige Diskriminierungen zu vermeiden. Dies sorgt für mehr Sensibilisierung und eine stärkere Kompetenz in Sachen Diskriminierungsschutz innerhalb der Berliner Verwaltung.

Das LADG hat auch zum Ziel, eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt innerhalb der Berliner Verwaltung zu implementieren. Dies ist ein besonders wichtiger Aspekt des Gesetzes, denn die Berliner Verwaltung muss seiner heterogenen Stadtgesellschaft gegenüber nicht nur diskriminierungsfrei agieren, sondern sie endlich auch in den eigenen Reihen abbilden. Nicht nur, aber vor allem auch in Führungspositionen.

 


Weitere Informationen

Die aktuelle Beschlussvorlage finden Sie hier.

Den aktuellen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Beschlussfassung finden Sie hier.

Ein Interview mit Sebastian Walter, MdA zum Thema LADG und Schule finden Sie hier.