Wirkung des Rehabilitierungsgesetzes zum aufgehobenen Schandparagrafen 175 StGB

Zum Stand der Rehabilitierung der durch den unsäglichen Paragrafen 175 StGB verurteilten Homosexuellen haben Sebastian Walter und Anja Kofbinger, die queerpolitischen Sprecher*innen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, eine kleine Anfrage gestellt.
Die Ergebnisse sind erschreckend! Das Rehabilitierungsgesetz kam offensichtlich viel zu spät für die Betroffenen.

Dazu erklären Sebastian Walter und Anja Kofbinger:

„Mit dem Ergebnis der Anfrage liegen zum ersten Mal konkrete Zahlen für Berlin vor, wie viele der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Männer einen Antrag auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung gestellt haben.
Das Ergebnis ist bestürzend: Bis zum 24. April 2018 sind lediglich zwölf Anträge eingegangen. Davon ist bei acht Fällen eine Bescheinigung erteilt worden. In einem Fall verstarb der Antragssteller während des Antragsverfahrens.

Es ist im höchsten Grade beschämend für diesen Rechtsstaat, dass das Rehabilitierungsgesetz zu spät gekommen ist, wie die vorliegenden Zahlen belegen. Die meisten der nach dem Schandparagrafen 175 verurteilten Männer sind bereits verstorben, ohne dass ihnen zu Lebzeiten Gerechtigkeit widerfahren ist. Mit diesem Fakt müssen diejenigen Regierungsparteien auf Bundesebene leben, die sich viel zu lange einer Rehabilitierung verweigert haben.

Umso wichtiger ist es nun – gerade in Berlin –, die noch lebenden Opfer der west- wie ostdeutschen Homosexuellenverfolgung besser und insbesondere niedrigschwellig über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und sie bei der Beantragung einer Rehabilitierungsbescheinigung und der Entschädigung zu unterstützen. Da sind Senat und Bundesregierung gefordert.

Das Rehabilitierungsgesetz auf Bundesebene muss rasch reformiert und erweitert werden: Auch nicht verurteilte Opfer, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden erlitten haben (zum Beispiel den Verlust ihres Arbeitsplatzes), müssen eine angemessene Entschädigung erhalten können. Darüber hinaus ist eine angemessene Kollektiventschädigung geboten. Sie sollte insbesondere Projekte fördern, die der Verbesserung der Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen im Alter dient.“

Zur Presseberichterstattung:
Berlin rehabilitierte bislang acht verurteilte Homosexuelle
Bisher nur acht §175-Opfer in Berlin rehabilitiert – „beschämend“!