Spekulativen Leerstand und Abriss von Wohnraum im Schöneberger Norden konsequent bekämpfen!

Berlin leidet unter Wohnraummangel – und dennoch gibt es in allen Bezirken dauerhaft leerstehende Wohnungen, auch im Schöneberger Norden. Dieser spekulative Leerstand ist in Berlin nicht nur empörend, sondern auch illegal: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, welches 2014 verabschiedet und 2018 novelliert wurde, erlaubt einen Leerstand von maximal drei Monaten.

Leerstand in der Ansbacher Straße

Im Schöneberger Norden, in der Ansbacher Straße 33 und 35 nur wenige Meter vom Ku’damm entfernt, wurde bereits 2021 öffentlich über Leerstand berichtet. Das Wohngebäude in der Ansbacher Straße 35 scheint seit Jahren leer zu stehen. Im Nachbargebäude wiederum seien die Wohnungen zum Teil stark überbelegt und der Wohnraum somit, so der Tenor, ebenfalls zweckentfremdet.

Da seit der Berichterstattung im Sommer 2021 keine Verbesserung eintrat, fragte Sebastian Walter, Abgeordneter für Schöneberg, in seiner Schriftlichen Anfrage „Leerstand Ansbacher Straße 33 und 35 im Schöneberger Norden“ nach dem aktuellen Sachstand.

Aus der Antwort geht hervor, dass die Eigentümerseite seit 2012 plane, die Grundstücksfläche neu zu bebauen. Die vorgelegten Planungen sahen den Abriss des Gebäudes mit der Hausnummer 35und einen Teilabriss des Nachbargebäudes Nr. 33 vor. Eine Baugenehmigung des Bezirks ließ die Eigentümerseite jedoch verfallen. Eine von der Eigentümerseite geforderte größere Bebauung wurde vom Bezirksbaumamt wiederum untersagt.

Ebenfalls interessant, geht aus der Anfrage auch hervor, dass seit 2016 das Gebäude Nr. 35 mit 14 Wohnungen leer steht und zweckentfremdungsrechtliche Verfahren laufen.

Sebastian Walter, MdA, kommentiert die Antwort des Senats wie folgt:

Es darf nicht sein, dass Wohnungen in zentralen Lagen Berlins jahrelang leer stehen, während viele Berliner*innen enorme Schwierigkeiten bei der Suche nach Wohnraum und preiswertem Wohnen haben. Die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots 2018 war ein wichtiger erster Schritt. Dennoch brauchen die Bezirke effektivere Instrumente, um die Intention des Gesetzes effektiv anwenden zu können. Außerdem braucht es endlich einen exakten Überblick über die Anzahl der leerstehenden Wohnungen und Gebäude in unserem Bezirk. Gegen den spekulativen Leerstand muss effektiv vorgegangen werden – um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu erhalten.“

Die Schriftliche Anfrage und die Antworten des Senats finden Sie hier.