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„Das LADG entwickelt das Antidiskriminierungsrecht innovativ weiter“

In dem Artikel „Berlin: Aggressive und rassistische Debatte um Diskriminierungsschutz “ von queer.de wird aus dem Debattenbeitrag von Sebastian Walter im Plenum des Abgeordnetenhauses zitiert.

 

Das Stadtparlament hat mit Regierungsmehrheit das erste Landes-Antidiskriminierungsgesetz beschlossen – in der Debatte standen sich Rot-Rot-Grün und CDU, AfD und FDP aber unversöhnlich gegenüber.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zugestimmt. Das Gesetz soll insbesondere Bürger*innen in ihrem Verhältnis zum Staat vor Diskriminierung schützen und enthält ausdrücklich auch das Merkmal der „sexuellen und geschlechtlichen Identität“.

Das LADG war hoch umstritten und wird von der gesamten Opposition aus CDU, AfD und FDP abgelehnt. Politiker*innen dieser Parteien werfen der Landesregierung unter anderem vor, mit dem LADG die Arbeit von Polizeibeamt*innen zu erschweren. Umstritten ist vor allem die „Beweiserleichterung“ (Justizsenator Behrendt) oder „Beweislastumkehr“ (Union und FDP) bei potenziellen Diskriminierungsfällen in der Verwaltung. Dies ist in Paragraf 7 geregelt („Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes […] überwiegend wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen“). Die Opposition wirft der Regierung mit teilweise als rassistisch kritisierter Argumentation vor, dass sich damit Kriminelle als Diskriminierungsopfer der Polizei profilieren könnten. Selbst Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete das LADG als „im Grund ein Wahnsinn“ (queer.de berichtete). Rot-Rot-Grün weist diese Vorwürfe als absurd zurück.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (PDF) wurde dem Parlament in einer leicht geänderten Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorgelegt (PDF). In einer 70-minütigen Debatte gingen die Abgeordneten aggressiv aufeinander los. Oft beschwerten sich Redner*innen über die Lautstärke der politischen Gegner*innen und warfen ihnen vor, den eigenen Argumenten nicht zuzuhören.

Als erster Redner kam der Abgeordnete Sebastian Walter, der queerpolitische Sprecher der Grünenfraktion, mit Regenbogenbutton ans Pult. Er bezeichnete das LADG als einen „Meilenstein“, der zeige, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien. Der Staat habe eine Schutzpflicht und entwickle „Antidiskriminierungsrecht innovativ weiter“. „Mit diesem Gesetz wird Berlin bundesweit Vorreiterrolle einnehmen“, sagte der 41-Jährige.

Und täglich grüßt das Murmeltier: Debatte „seltsam vertraut“

Die Argumente der Gegner*innen kämen ihm „seltsam vertraut“ vor. Auch bei der Debatte um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG) vor 15 Jahren warnten Liberale und Konservative vor dem Gesetz als „Bürokratiemonster“, das zu einer „Klagewelle“ führen werde: „All diese Anwürfe habe sich als unwahr und falsch herausgestellt und sie sind es ebenso heute“, so Walter. Der Grünenpolitiker ergänzte, dass Kritik bzw. „Wortmeldungen von Rechts“ zu dem Entwurf „ideologisch und faktenfrei“ sei. Die rechte Seite des Hauses wolle vielmehr „weiße Privilegien“ verteidigen, mutmaßte Walter.

Weiter verwies der Grünenpolitiker darauf, dass das Gesetz „keine Beweislastumkehr, sondern eine Beweislasterleichterung“ vorsehe. Diese gebe es bereits seit Jahren im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Oppositionsführer Burkard Dregger (CDU) hielt nach einem obligatorischen Bekenntnis zur Vielfalt eine Brandrede gegen das LADG. „Welches Problem wollen sie lösen? Existiert es überhaupt?“, fragte er rhetorisch. Das Gesetz richte sich seiner Ansicht nach „allein gegen unsere Landesbediensteten“, die unter einen „Generalverdacht“ gestellt würden. Das sei „ein zutiefst diskriminierendes Verhalten“. Das LADG sei für ihn lediglich ein „Beamtendiskriminierungsgesetz“.

CDU warnt vor ungerechten Vorteilen für Araber und Afrikaner

Dregger beklagte, dass Polizisten angespuckt würden – und nun dürften mit dem Segen von Rot-Rot-Grün die Spucker auch noch behaupten, sie würden diskriminiert, so der empörte Christdemokrat. Der Sohn des 2002 verstorbenen hessischen CDU-Haudegens Alfred Dregger warnte schließlich in AfD-Rhetorik vor ominösen „Angehörigen eines arabischen Clans“, die „Rechtsbrecher“ seien. Auch kriminelle Menschen „erkennbar afrikanischen Ursprungs“ könnten sich auf das LADG berufen.

Die Sozialdemokratin Susanne Kitschun verteidigte daraufhin das Gesetz mit der Feststellung, dass Diskriminierung Unrecht sei und laut einer Umfrage mehr als die Hälfte der Berliner*innen angegeben hätten, schon Diskriminierungserfahrungen gemacht zu haben. Die Bürger hätten Anspruch auf diskriminierungsfreie Verwaltung. Das Gesetz sei somit ein „Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und unserer Demokratie“.

Die 51-jährige Vizechefin der SPD-Fraktion verwahrte sich gegen den Vorwurf, dass Staatsbedienstete unter Generalverdacht gestellt würden. Das Gesetz sehe ja gerade auch vor, dass etwa Polizist*innen in Weiterbildungen oder einer Rahmendienstvereinbarung vorbereitet werden würden. Außerdem würden im Ernstfall die Entschädigungsforderungen gegen das Land Berlin gerichtet werden und nicht gegen einzelne Mitarbeiter*innen.

AfD: „Niemand ist verpflichtet, weltoffen und solidarisch zu sein“

Marc Vallendar von der AfD behauptete anschließend, dass die augenblicklichen Gesetze ausreichten und kein „Landesbeamtendiskriminierungsgesetz“ benötigt werde. Wie der CDU-Redner verwies auch der Rechtspopulist auf „Familienclans“, die einen „weiteren Hebel zum Aushebeln des Rechtsstaats“ erhalten würden. Bei dem Gesetz handle es sich um ein „grünes Ideologieprojekt“. „Niemand ist verpflichtet, weltoffen und solidarisch zu sein“, so Vallendar. „Vielfalt“ bedeute oft „Beliebigkeit“. Außerdem werde „Misstrauen und Angst“ innerhalb der Beamtenschaft geschürt. Zudem würde „Gruppen, die gar nicht diskriminiert werden, die Möglichkeit eröffnet, sich auf Diskriminierung zu berufen“.

Der AfD-Politiker verbreitete auch die Verschwörungstheorie, dass das Gesetz eine Strafe für Polizisten sei, die nicht dem „linksgrünem Zeitgeist“ folgten, sondern Parteien am rechten Rand des Parlaments wählen würden. Er stellte auch infrage, ob der Tod des Schwarzen George Floyd in den USA durch die Hand eines weißen Polizisten rassistisch bedingt sei, und erklärte: „Ich sage ‚All Life Matters'“ Ein ähnlicher Spruch (All Lives Matter) wird von US-Rechten oft verwendet, um die „Black Lives Matter“-Bewegung zu bekämpfen und das Rassimus-Problem für erledigt zu erklären.

Der queere Linkenpolitiker Carsten Schatz, der erst am Dienstag zum neuen Co-Chef der Fraktion gewählt wurde, erklärte nach den „beschämenden“ Ausführungen seines Vorredners, er sei stolz darauf, mit einem „Black Lives Matter“-Sticker am Pult zu stehen. Er kritisierte auch den CDU-Abgeordneten Dregger dafür, dass er von Menschen „erkennbar afrikanischen Ursprungs“ gesprochen habe, und verwies darauf, dass etwa der ehemalige südafrikanische Präsident und Friedensnobelpreisträger Frederik Willem de Klerk ein weißer Afrikaner gewesen sei. „Was sie meinen, war ein Mensch anderer Hautfarbe“, behlehrte er den Christdemokraten, dessen Äußerung er in Folge als „rassistisch“ brandmarkte. Aber dies mache deutlich, wie notwendig ein LADG sei.

Schatz erinnerte auch an die homophobe Kritik der CDU an einer Kita-Aufklärungsbroschüre im Jahr 2018 (queer.de berichtete). Die Broschüre wurde später mit dem Respektpreis ausgezeichnet (queer.de berichtete). Es sei „sinnvoll, den Umgang mit Differenz frühzeitig zu lernen“, so Schatz.

Von der rechten Seite des Parlaments kamen dann in zunehmend aggressiven Atmosphäre Zwischenrufe, darunter einer, dass der offen schwule Politiker von Kindern keine Ahnung habe. Darauf reagierte Schatz mit den Worten, dass selbst ein Schwuler guten Umgang mit Kindern haben könne, und: „Meine Neffen und Nichten lieben mich“.

Im Anschluss sprach der AfD-Politiker Karsten Woldeit in einer Zwischenbemerkung von „Polizeifeindlichkeit“ und beklagte, dass Beamte aus anderen Bundesländern nicht mehr aushelfen würden, wenn in Berlin Demonstrationen geschützt werden müssten. Daher gehöre das Gesetz „auf den Müll“. Schatz erwiderte fast gelangweilt, dass diese Argumentation ebenfalls sehr alt sei. So habe die Berliner Regierung 2011 eine Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen trotz ähnlicher Drohungen beschlossen. Der angedrohte Bundesländer-Boykott sei aber nie eingetreten.

Auch der FDP-Politiker Holger Krestel setzte das Mantra der Opposition fort, dass das LADG „schlicht nicht notwendig“ sei. Es sei „ein rechtsstaatliches Unding“. Er verwahrte sich außerdem gegen Vergleiche mit Rechtsaußen und warf der rot-rot-grünen Koalition, eine „Form von Sozialfeudalismus“ zu starten und mit ihrem Kampf um „Begriffsherrschaft“ die Gesellschaft zu spalten. Anders als Redner von CDU und AfD verzichtete er aber auf den Hinweis, dass Muslime oder Dunkelhäutige das Gesetz ausnutzen könnten.

Der völkische AfD-Politiker Andreas Wild, der Homo- und Transsexuelle schon „Abarten des menschlichen Lebens“ nannte und wegen seiner Nähe zum Rechtsextremismus sogar der AfD-Fraktion zu heiß war und aus dieser ausgeschlossen wurde, äußerte anschließend Befürchtungen über Deutschendiskriminierung. In einer wirren Rede sprach er über „bestimmte Subkulturen“ und „migrantische Gruppen“ und attestierte: „Die Unterwanderung von SPD, SED und Grünen durch Subkulturen, die Deutschland nicht gut tun, zeigt hier ihre Wirkung.“

Als letzter Redner erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), dass es Menschen gebe, zu deren Alltag Diskriminierung gehöre. Niemand sollte sich aber damit abfinden. Deshalb wolle das LADG die Berliner Werte „Respekt, Vielfalt und Freiheit“ verteidigen.

Grund für das Gesetz sei, dass ein „umfassender Schutz vor Diskriminierung“ fehle. Bislang gebe es diesen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nur zwischen Privatpersonen und im Arbeitsleben – aber nicht im Verhältnis der Bürger*innen zum Staat. „Hier klafft eine Lücke“, so Behrendt. „Der Staat sollte bei der Antidiskriminierung mit positivem Beispiel vorangehen.“

Behrendt verwahrte sich auch gegen den Vorwurf, dass das Gesetz eine Beweislastumkehr vorsehe und forderte die Gegner auf, es doch einmal zu lesen. Bei der Kritik gehe es dem einen oder anderen „eher um Stimmungsmache“ als um konstruktive Politik. Die Opposition schüre damit „aus politischem Kalkül“ Ängste bei Landebediensteten. Und in Richtung AfD attestierte der Grünenpolitiker: Diskriminierung gehöre zum „Geschäftsmodell dieser Partei“.

Außerdem verwies der Senator darauf, dass die große Mehrheit der Landesbediensteten nicht diskriminiere. Das Gesetz sei für ihn ein „rechtliches Fundament für eine weltoffene Verwaltung“

Die AfD bestand auf namentliche Abstimmung, obwohl sich die Fraktionen eigentlich darauf geeinigt hatten, in der Corona-Pandemie darauf zu verzichten. Die Rechtspopulisten erklärten aber, alle Berliner Polizisten sollten sehen, welche Abgeordneten zu ihnen stünden. Die Prozedur dauerte eine Stunde.

Am Ende stimmten 86 Abgeordnete für das LADG, sechs weniger als die Koalition Mandate hat. Dagegen stimmten allerdings nur 57, das sind elf weniger, als CDU, AfD, FDP und fraktionslose Ex-AfD-Abgeordnete stellen.


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