Rückschritt in der Berliner Antidiskriminierungspolitik

Berlin verliert mit diesem Koalitionsvertrag seine bundesweite Vorreiterrolle in der Antidiskriminierungspolitik!

  • Mit dem zwangsweisen Umzug zur Integrationsverwaltung wird die wichtige Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) für die kommenden Monate gelähmt und durch die Neuressortierung die Antidiskriminierungspolitik strukturell geschwächt. Antidiskriminierung ist eine Teilhabe- und Anerkennungsfrage und damit eine Querschnittsaufgabe!
  • Die LADS soll zudem „Anlaufstelle” werden. Die Aufgabe von Antidiskriminierungsberatung, Vernetzung und Empowerment wurde bislang aber aus guten Gründen Trägern der Zivilgesellschaft übertragen. Dieses Vorhaben ist daher als Misstrauensvotum an die bestehenden NGOs zu verstehen und wird zudem die eigentliche Arbeit der LADS und ihre Ressourcen erheblich schwächen.
  • Fehlendes Bekenntnis zum Ausbau und der Stärkung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, der LADG-Ombudsstelle und der senatsübergreifenden Diversity-Strategie – dafür nur leere und unverbindliche Formelkompromisse („bleibt erhalten“ / „wird fortentwickelt“…).
  • Der Kampf gegen Rassismus wird erheblich geschwächt! Es fehlt ein Bekenntnis zur weiteren Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und zur weiteren Erarbeitung und Umsetzung des zivilgesellschaftlich getragenen Dekolonisierungskonzepts, zur Bekämpfung von anti-Schwarzem Rassismus und zur Einrichtung des Schwarzen Community Zentrums. Auch die Ersetzung des Rassebegriffs in der Berliner Verfassung fehlt. Statt Verbot von Racial Profiling wird es eine Ausweitung geben durch den geplanten Einsatz von mehr verdachtsunabhängigen Kontrollen der Polizei.