Krisen- und Zufluchtswohnung für LSBTI*

Anlässlich der Bewilligung der Krisen- und Zufluchtswohnung für LSBTI* erklären Anja Kofbinger und Sebastian Walter, Queerpolitische Sprecher*innen:

Anja Kofbinger und Sebastian Walter, MdA:
„Wir sind sehr froh, dass das Verfahren zur Einrichtung eine Krisenwohnung für von Zwangsverheiratung oder familiärer Gewalt betroffenen LSBTI – besonders jungen Männern – zu einem glücklichen Abschluss kommt. Besonders bedanken möchten wir uns bei der sehr schnell und professionell handelnden Landesantidiskriminierungsstelle, die dieses Verfahren in der kürzest möglichen Zeit erfolgreich abgeschlossen hat. Wir erinnern uns: Dem Träger und seinem Kooperationspartner war es nicht möglich auch bei nochmaliger Bewerbung Lottogelder zu akquirieren, obwohl sie mehrfach zu moderaten Änderungen seitens des Lotto-Beirats aufgefordert wurden. Deshalb freuen wir uns, dass nun die Kuh vom Eis ist und mit der Umsetzung des für Berlin so wichtigen und im Koalitionsvertrag verankerten Projekt begonnen werden kann.

Hintergrund:
Am 16. Januar startete das Interessenbekundungsverfahren zur Förderung einer „Krisen- und Zufluchtsunterkunft für LSBTI. Das Interessenbekundungsverfahren ist nun abgeschlossen. Insgesamt hatten sich drei Träger daran beteiligt. Den Zuschlag hat die Bewerberin AWO – Kreisverband Spree-Wuhle e.V. in Kooperation mit dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg erhalten.

Das Projekt soll nach Möglichkeit zum 01.04. die Arbeit aufnehmen. Ab welchem Zeitpunkt die Krisen- und Zufluchtswohnung dann belegt werden kann, steht heute noch nicht fest. Ziel ist es, dies selbstverständlich so schnell wie möglich zu realisieren. Der Träger verfügt bereits über eine geeignete Wohnung. Für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Krisen- und Zufluchtsunterkunft stehen in 2019 100.000 € zur Verfügung, die aus dem laufenden Haushalt der LADS bereitgestellt werden. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat die LADS für die Umsetzung der Maßnahme 160.000 € angemeldet.

Das Angebot richtet sich an volljährige LSBTI*-Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität von sogenannter Zwangsverheiratung oder von Gewalt in ihrem sozialen Umfeld bedroht sind. In der Regel müssen die Betroffenen ihr familiäres und soziales Umfeld komplett verlassen, um der Bedrohung bzw. Gefährdung zu entkommen. Den betroffenen Personen soll mit der Einrichtung einer Krisen- bzw. Zufluchtswohnung eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme in eine sichere und anonymisierte Umgebung ermöglicht werden. An Fachberatungsstellen in Berlin wenden sich jährlich bis zu zehn Hilfesuchende. Sie suchen Schutz vor Zwangsverheiratung, sogenannter Gewalt im Namen der Ehre sowie häuslicher Gewalt wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität.