Urteil über das Berliner Neutralitätsgesetz – Pressekommentar von Sebastian Walter und Bettina Jarasch

Am Donnerstag, den 28. August 2020, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass Lehrkräften an Berliner Schulen nicht pauschal das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücke und damit auch des sog. islamische Kopftuchs verboten darf,  wie es im sog. Berliner Neutralitätsgesetz verankert ist. Sebastian Walter, stellv. Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Antidiskriminierung, und Bettina Jarasch, Sprecherin für Religionspolitik, kommentieren:

„Endlich liegt eine höchstrichterliche Entscheidung über das Berliner Neutralitätsgesetz vor. Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich.

Die Religionsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot sind verfassungsrechtlich verbriefte Rechte. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts weist darauf hin, dass das Land Berlin diese nicht hinreichend schützt. Wir werden das Urteil in der Koalition beraten. Zu prüfen wird sein, ob das Neutralitätsgesetz in seiner bestehenden Form überhaupt aufrechterhalten werden kann.

Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ist eine Novellierung ohnehin geboten.

Wir stehen zum Neutralitätsgebot, gingen und gehen aber davon aus, dass auch kopftuchtragende Lehrerinnen dieses erfüllen.

Berliner Schulen sind Orte, an denen Kinder spielend lernen, mit Vielfalt und Differenz umzugehen und ein Verständnis für Egalität zu entwickeln. Dazu trägt ein diverses Kollegium, zu dem auch Lehrerinnen mit Kopftuch gehören, bei. Wenn wir hingegen die gesellschaftlichen Realitäten in Schulen nicht abbilden, werden sie auch zukünftig in der Gesamtgesellschaft keine Akzeptanz finden.“


Presseberichterstattung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Kommentar von Sebastian Walter:

taz: Berliner Kopftuch-Streit: . Nach Urteil weiter umstritten

Berliner Zeitung: Bundesarbeitsgericht. Berlin unterliegt im Streit um Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Tagesspiegel: Umstrittenes Berliner Neutralitätsgesetz. Das Kopftuch spaltet die rot-rot-grüne Koalition