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Neutralitätsgesetz: Schluss mit Klagen – verfassungskonformen Zustand herstellen!

Zur Ankündigung der Bildungssenatorin Sandra Scheres, nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Neutralitätsgesetz das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen, kommentiert Sebastian Walter, MdA, Stellv. Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Antidiskriminierungspolitik:

„Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts liegt bereits seit August letzten Jahres eine eindeutige höchstrichterliche Bewertung des Berliner Neutralitätsgesetzes vor. Dieses hat bekräftigt, dass das aktuelle Gesetz rechts- und verfassungswidrig ist. Die Ankündigung der Bildungssenatorin, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, ist daher mehr als verwunderlich. Wir befürchten eine reine Verschleppungsstrategie.

Was wir stattdessen erwarten, ist ein Bekenntnis zu einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Klarstellung, die rasch auf den Weg gebracht werden muss.“