Corona-Nothilfe für Vereine und Ehrenamt – jetzt Antrag stellen!

Die Corona-Pandemie hat vielfach auch Vereine und gemeinnützige Organisationen in Berlin in eine Notsituation gebracht – sei es wegen ausfallender Mitgliedsbeiträge, Spenden oder anderer Einnahmen. Um die wichtige Arbeit der Vereine und gemeinnützigen Organisationen zu unterstützen, hat die rot-rot-grüne Koalition daher einen Fördertopf in Höhe von 4,9 Millionen Euro bereitgestellt.
Vereine können sich auf Zuschüsse in Höhe von bis zu 20.000 Euro bewerben (Ausnahmen sind in besonders schwerwiegenden Fällen möglich). Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind, in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt, die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen und die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.
Anträge sind noch bis zum 25. Oktober 2020 bei der IBB möglich: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html.