Berlin braucht eine sichere und diskriminierungsfreie Unterbringung von besonders vulnerablen Geflüchteten

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kommen immer mehr Geflüchtete in Berlin an, darunter auch LSBTIQ* und BIPoC. Auch wenn sie in Berlin Schutz vor Verfolgung, Krieg und Diskriminierung suchen, erfahren sie auch hier oftmals Queerfeindlichkeit und/oder Rassismus. Berlin muss aber für alle Geflüchtete ein sicherer Hafen sein!

Queere und BIPoC-Geflüchtete sind besonders vulnerabel und benötigen, unseren Schutz und unsere direkte Unterstützung. Bei ihrer Ankunft muss es eine auf ihre besonderen Bedarfe ausgerichtete Infrastruktur geben, um Diskriminierung zu verhindern.  Dazu zählt ein diskriminierungsfreies Clearingverfahren in den Erstaufnahme- und Ankunftszentren sowie spezifische Unterbringungsangebote.

Im September 2022 habe ich eine Schriftliche Anfrage an den Senat gestellt, um Auskunft über die Situation von BIPoC und LSBTIQ*Geflüchteten aus der Ukraine in Berlin zu erhalten. Die Schwerpunkte meiner Anfrage waren das Clearingverfahren im „Auskunftszentrum Tegel (TXL)“, die Finanzierung von Unterstützungsstrukturen sowie die Wohn- und Unterbringungssituation von BIPoC- und LSBTIQ*-Geflüchteten.

Zum Clearingverfahren in Ankunftszentrum TXL teilte mir der Berliner Senat mit, dass eine aktive Identifizierung von besonders Schutzbedarfen unter den ankommenden Geflüchteten stattfindet. Alle ankommenden Personen werden von Mitarbeitenden oder Helfer*innen darauf hingewiesen, dass sie ihre besondere Schutzbedürftigkeit angeben können. Zudem werden ihnen passende Ansprechpersonen vermittelt. Darüber hinaus steht dort allen Menschen ein geschützter Raum offen, die einen besonderen Beratungs- oder Unterstützungsbedarf äußern. Diese Bedarfe können dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

In Bezug auf die Finanzierung von Unterstützungsstrukturen im Bereich BIPoC- und LSBTIQ*-Geflüchtete habe ich ganz konkret nach den Mehrbedarfen der zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Hilfsorganisationen gefragt. Auf dieser Grundlage werde ich mich auch in den kommenden Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass sie ausreichend ausgestattet – und da, wo nötig, gestärkt bzw. aufgestockt – werden.

Berlin muss die Infrastruktur für vulnerable Geflüchtete aber weiter ausbauen. Die Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkunft der Schwulenberatung für LSBTIQ* Geflüchtete sind beispielsweise schon länger erschöpft. Diese Einrichtung verfügt nur über 33 Plätze als Aufnahmeeinrichtung und 89 Plätze als Gemeinschaftsunterkunft. Seit März 2022 fordern Organisationen der Zivilgesellschaft zurecht eine zusätzliche Einrichtung mit Wohn- und Unterbringungsmöglichkeiten für queere Geflüchtete. Ich unterstütze diese Forderung ausdrücklich!


Es ist inakzeptabel, dass der Senat bisher kein geeignetes Objekt für die Einrichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft für queere Geflüchtete ausgemacht hat. Angesichts der wieder steigenden Zahlen von Geflüchteten muss der Berliner Senat schnellstmöglich ein passendes Objekt dafür finden. Zudem braucht es einen Ausbau der Unterbringungs- und Unterstützungsstrukturen für BIPoC-Geflüchtete. Dazu gehört ebenfalls eine eigene Unterkunft. Und dafür werde ich mich weiter einsetzen.

Die schriftliche Anfrage und die Antwort des Senats sind hier zu finden.