Auflagenbeschluss Gender Budgeting

Der von Sebastian Walter, MdA und Sprecher für Haushalt der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin entwickelte und vom Parlament verabschiedete Auflagenbeschluss „Gender Budgeting“ stellt einen großen haushaltspolitischen Erfolg dar. Er beinhaltet eine konzeptionelle Überarbeitung der bisherigen Erfassung und Darstellung von Gender-Budgeting-Daten des Landes Berlin, die Etablierung eines Controllings sowie eine gleichberechtigte Teilhabe von Berliner*innen mit dem Personenstand divers in der Haushaltsaufstellung.

Sebastian Walter wird den damit angestoßenen Arbeitsprozess im Rahmen der AG „Gender Budgeting“ der Berliner Verwaltung eng begleiten, um das Berliner Haushaltsverfahren einen weiteren großen Schritt nach vorne – in Richtung eines wirklich geschlechtergerechten Berliner Haushalts zu bringen.

Auflagenbeschluss Nummer 11 – Gender Budgeting

a) Die Senatsverwaltungen und die Bezirke haben im Rahmen der Haushaltsaufstellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, Männern und Berliner*innen mit dem Personenstand „divers“ sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsplanaufstellung gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von Berlin
gesichert wird. Dies ist entsprechend der bisherigen Praxis fortzusetzen.

b) Der Senat wird aufgefordert gemeinsam mit den Bezirken eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Erfassung von gendersensiblen Daten, die eine Vergleichbarkeit und ein Controlling ermöglichen, sowohl für den Landes-, als auch die Bezirkshaushalte vorzunehmen. Das weiterentwickelte Gender- Budgeting-Konzept soll bereits bei der Aufstellung des nächsten regulären Haushalts (sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene) verbindlich angewendet werden. Dieses Konzept ist dem Hauptausschuss bis zum 30. September 2020 vorzulegen.

Bei der Konzepterstellung müssen folgende Punkte Eingang finden:
  • eine Prüfung aller Haushaltstitel und Produkte auf ihre Darstellbarkeit gendersensibler Daten und die verbindliche Ausweitung der Darstellung von Genderdaten
  • die konzeptionelle Weiterentwicklung der Beschäftigungstabelle und der Tabelle der Durchschnittsgehälter nach VZÄ (inkl. Bereinigung der Gehaltsangaben) zur Herstellung von Vergleichbarkeit
  • Bei einer unparitätischen Beschäftigungsquote, ist eine Begründung dieses Umstands anzuführen. Liegt die Beschäftigungsquote von Frauen unter 30 Prozent, ist zusätzlich Konzept zur Erhöhung des Frauenanteils bei den Beschäftigten darzustellen.
  • Die Angaben zu Beschäftigungsstruktur sind als Gesamtüberblick auch unter „Allgemeine Erläuterungen“ für den jeweiligen Einzelplan anzufügen.
  • die Entwicklung einer einheitlichen Systematik der Darstellung von Nutzenanalysen und Umsteuerungsmaßnahmen, die einen Vergleich der Senatsverwaltungen ermöglicht
  • Entwicklung eines Konzeptes zur Einführung eines zentralen Controlling- Systems für Gender Budgeting
  • Darstellung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Gender- Informationen für alle Titel der Hauptgruppe 6 und relevante Titel der
    Hauptgruppe 5 (52610, 53111, 53101, 54043) anhand folgender Kriterien:

    • Angabe einer Nutzenanalyse mit Berücksichtigung von Nutzer*innen, Auftragnehmer*innen, Empfänger*innen, Zielen und Zielgruppen
    • Konsequente Angabe von Umsteuerungsbedarfen; bzw. Begründung bei der Nicht-Feststellung dieser – Einheitliche Darstellung von Gender-Informationen, Durchführung und Ergebnisse der Nutzenanalyse sowie die Formulierung von Zielen und Umsteuerungsinstrumenten.

Weitere Informationen

Der Auflagenbeschluss Nummer 11 „Gender Budgeting“ findet sich auf Seite 7f. im „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans vonBerlin für die Haushaltsjahre 2020 und 2021(Haushaltsgesetz 2020/2021 – HG 20/21)„.