1 Jahr Landesantidiskriminierungsgesetz – wir schützen die Berliner*innen vor Diskriminierung!

Am 21. Juni 2020 ist das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Kraft getreten. Sebastian Walter, Sprecher für Antidiskriminierung, kommentiert anlässlich des Jahrestages:

„Ein Jahr Landesantidiskriminierungsgesetz bedeutet ein Jahr besseren Rechtsschutz für alle Berliner*innen vor Diskriminierung durch die öffentliche Hand. Alle angstmachenden Behauptungen der CDU haben sich einmal mehr als Schall und Rauch bewiesen. Anders als von ihr behauptet, gab es keine „Klagewelle“. Die von der Ombudsstelle veröffentlichten Zahlen dokumentieren, dass Berliner*innen in allen öffentlichen Bereichen Diskriminierung erfahren und dies nicht etwa das Problem einer einzelnen Behörde ist. Das erste Jahr hat uns auch gezeigt, wie wichtig niedrigschwellige Beratungsangebote sind, damit betroffene Berliner*innen ihr Recht wahrnehmen. Die Politik steht in der Pflicht, die im Gesetz verankerte Ombudsstelle und die vielen qualifizierten zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen nachhaltig zu stärken. In der nächsten Wahlperiode möchten wir das Gesetz evaluieren und novellieren, um den Diskriminierungsschutz weiter zu verbessern und auszubauen.“