Tag der Menschenrechte – Berlin als Vorreiterin beim Schutz vor Diskriminierung

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde bereits vor über 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedet. Bis heute stellen die Menschenrechte das Fundament dar, auf welchem sich eine offene und gleichberechtigte Gesellschaft aufbauen lässt.

Zu diesem Anlass kommentiert Sebastian Walter, MdA, stellv. Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Antidiskriminierungs-, Queer- und Haushaltspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus:

„Für mich ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein ganz klarer Arbeitsauftrag. Berliner*innen müssen vor Diskriminierung geschützt und Betroffene gestärkt werden.

„Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ -Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Als Sprecher für Haushaltspolitik freue ich mich besonders über die positiven Ergebnisse der Haushaltsberatungen. Als rot-rot-grüne Regierungskoalition haben wir einen nachhaltigen Haushalt beschlossen, der eine offene, gleichberechtigte und vielfältige Berliner Zivilgesellschaft stärkt und ermöglicht. Mit dem Berliner Doppelhaushalt für 2020/2021 stellen wir circa 15 Millionen Euro für queere Projekte, für Antirassismus, für Antisemitismusprävention oder für die Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft bereit. So werden einerseits zivilgesellschaftliche Strukturen der Antidiskriminierung und des Empowerments gestärkt und andererseits senden eine klare Botschaft: Diskriminierungen und rechte Gesinnungen bekämpfen wir mit allen Mitteln! -Wie auch schon in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten!

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, (…) und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“ -Artikel 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Als Sprecher für Antidiskriminierungspolitik sehe ich es außerdem als meine Pflicht an, mich für das grundsätzliche Recht auf Schutz vor Diskriminierung, wie es in den Menschenrechten, aber auch im Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben ist, einzusetzen. Im Bereich Diskriminierungsschutz und Empowerment spielt Berlin eine Vorreiterinnen-Rolle. Mit der Landesantidiskriminierungsstelle, der Beauftragten für Antidiskriminierung an Schulen und der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt haben wir schon viele wichtige gesellschaftliche Teilbereiche abgedeckt. Was noch fehlt, ist ein aktiver Schutz vor Diskriminierung durch den Staat und seine Institutionen. An dieser Stelle setzt der Senatsbeschluss für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) an. Das LADG stellt eine Ombudsstelle zur Erfassung von Diskriminierungsvorfällen durch staatliche Organe bereit, ermöglicht durch diese eine Mediation und erleichtert juristisches Vorgehen durch Verbandsklagerecht und Prozessstandschaft. Für eine schnelle Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus zu Beginn des kommenden Jahres, setze ich mich persönlich mit ganzer Kraft ein.“