Kommentar zum Gutachten über das Neutralitätsgesetz

Das am 5. September vorgestellte Gutachten der Bildungsverwaltung zum sogenannten „Neutralitätsgesetz“ kommentieren Sebastian Walter, Sprecher für Antidiskriminierung, und Bettina Jarasch, Sprecherin für Integration und Flucht:

„Nun gibt es also ein weiteres Gutachten, das sich mit der Frage der Verfassungskonformität des Berliner Neutralitätsgesetzes auseinandersetzt. Es ist weder das erste noch vermutlich das letzte Gutachten zu dieser Frage, und sie kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Frage lässt sich nicht final durch ein Gutachten entscheiden, sondern nur durch höchstrichterliche Klärung. Umso mehr freuen wir uns, dass das Land Berlin nach mehreren verlorenen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht endlich Revision gegen die jüngste Entscheidung eingelegt hat. Denn dadurch ist der Weg frei, um endlich die nötige Rechtssicherheit herzustellen.“